01.06.2021 Test Bescheinigung PCR Test
09.04.2021 Betreuungsformular & Elterninformation zum Testverfahren
Elterninformation Testverfahren (Grundschulen).pdf
Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021
26.03.2021 Merkblatt Positiver Corona Test
Merkblatt Positiver Corona Test.pdf
12.02.2021 „Antrag auf Betreuung ab Februar 2021“
Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts
27.01.2021 „Datenschutzerklärung BigBlueButton“
Datenschutzerklärung BBB für Eltern.pdf
07.01.2021 „Antrag auf Betreuung ab Januar 2021“
15.12.2020 „Antrag auf Betreuung 07./Januar 2021″
antragsformular_notbetreuung_nach_weihnachten_2020_eltern (1)
26.11.2020 „Antrag auf Betreuung 21./22. Dezember“
Anbei das Formular für die Beantragung der Notbetreuung.
Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020
10.09.2020 „Was tun wenn mein Kind in Quarantäne muss“
Folgend einige Antworten der Stadt Köln, falls ein Kind in Quarantäne muss.
10.09.2020 „Wenn mein Kind zuhause erkrankt.“ (Mehrere Sprachen)
Handlungsempfehlung des Schulministeriums für alle Eltern: „Wenn mein
Kind zuhause erkrankt“ ist nun in mehreren Sprachen erhältlich.
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung
11.08.2020 Elternbrief OGS
Für den morgigen Start hier die Elternbriefe der OGS
Standort Peter-Grieß: Elternbrief OGS Regenbogen
Standort am Feldrain: Elternbrief OGS am Feldrain
17.06.2020. Härtefallregelung: Betreuung in den Sommerferien
Bei den Härtefällen handelt es sich beispielsweise um ArbeitnehmerInnen
deren Urlaubsanspruch für die Betreuung während der Schulschließungen
aufgebraucht wurde. Auch Alleinerziehende waren sicherlich einem
besonderen Druck ausgesetzt.
Die Betreuung wird zentral im Nahbereich mit mehreren Schulen
zusammengefasst.
Um den Bedarf für die 6-wöchige Betreuung in den Sommerferien an unserer
Schule festzustellen, bittet die Schulleitung um eine Rückmeldung bis
zum 18.06.2020 von den betreffenden Eltern. Bitte senden Sie dazu eine
Email an:
112460@schule.nrw.de
Ein entsprechendes Formular wird von der Stadt eingestellt. Benötigen
Sie weitere Informationen, erkundigen Sie sich bitte unter dem entsprechenden Bereich der Stadt Köln.
—
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Köln-Flittard
Am Feldrain 10
51061 Köln (Flittard)
Teilstandort:
Peter-Grieß-Str. 5-7
51061 Köln (Flittard)
0221/9388064-0
10.06.2020 Unterricht ab dem 15.6.2020
Sehr geehrte Eltern, 10.06.2020
ab dem 15.6.2020 beginnt wieder der Regelbetrieb.
Die Klassenverbände verbleiben in der Unterrichtszeit in ihren Klassenräumen.
Unterrichtsangebote, die eine Mischung der Lerngruppe herbeiführen würden, werden vermieden.
Vom zeitlichen Umfang haben wir uns bemüht, den Unterricht in den nächsten zwei Wochen, so wie es für uns möglich ist, gemäß der Stundentafel durchzuführen.
Wir möchten Sie darum bitten, Ihrem Kind wie zuvor die Maske mitzugeben und Ihr Kind dazu anzuhalten, die Maske bis zum Klassenraum aufgesetzt zu lassen, weil wir unser Hygienekonzept weiterführen und bezüglich der neuen Situation erweitern werden.
Für die OGS gelten die Hygieneregeln unseres Hygienekonzeptes.
Die Klassen werden gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten haben.
Über die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts Ihres Kindes werden Sie von den Klassenlehrerinnen informiert.
Es gilt weiterhin, dass Dritte, so auch Sie als Eltern, das Schulgebäude möglichst nicht betreten sollten.
Wir freuen uns darüber, Ihre Kinder nun wieder im Regelunterricht begrüßen zu dürfen und wünschen Ihren Kindern noch zwei erfolgreiche Wochen bis zu den anstehenden Sommerferien.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Braach
05.06.2020 Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt Folgendes:
WEITERE ÖFFNUNGEN IN DEN SCHULEN DER PRIMARSTUFE
„In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband
unterrichtet werden.“
(SchulMail des MSB NRW vom 5.6.2020)
Über die Umsetzung im Einzelnen werden wir Sie in der nächsten Woche informieren.
Herzliche Grüße
Dorothee Braach
(Schulleitung)
30.04.2020 Schulstart der 4. Klassen erst ab 7. Mai
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer über den Schulstart nach den Osterferien:
„Ausreichende Vorbereitungszeit für Wiederaufnahme des Schulbetriebs (…) Schulen, die gemäß KMK-Beschluss für eine Öffnung ab dem 4. Mai in Frage kommen, erhalten eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs. (…) kehren die Schülerinnen und Schüler frühestens ab dem 7. Mai zurück in die Schulen.“
27.04.2020 Mund-Nasen-Schutz
„(…) Was die Frage nach einer Schutzmaske für Schülerinnen und Schüler angeht, hat sich der Krisenstab der Stadt Köln der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen.
Danach gehört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund – Nasenbedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler.
Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.“
Quelle: M.Duhme, Amt für Schulentwicklung, 25.4.2020 um 20:48 Uhr
23.04.2020 Aussetzung des Essensgeldes für Mai 2020
Anbei eine aktuelle Mitteilung der OGS Regenbogen & OGS Feldrainmäuse
Ob die OGS am 04.05.2020 für alle 4. Klässler öffnet, steht noch nicht fest und wird nach Beschluss mitgeteilt.
22.04.2020 Notfallbetreuung und Arbeitgeberbescheinigung
Anbei die aktuelle Übersicht der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020.
20.04.2020 Wir vermissen euch
17.04.2020 Elternbrief der Schulleitung
„Liebe Eltern,
ich möchte mich von ganzem Herzen bei Ihnen für Ihre zu Hause erbrachten Lernunterstützungen, für Ihre Geduld und für Ihre sehr gute und freundliche Kooperation mit der Schule in dieser schwierigen Coronazeit bedanken.
Ich weiß, dass es für Sie und Ihre Kinder nicht leicht ist.
Wir alle freuen uns, wenn wir – nach dem jetzigen Stand – im Mai Ihre Kinder wiedersehen und wir sie dann wieder in den Klassenräumen unterrichten können. Ab dem 4.5.2020 sollen die 4. Schuljahre beginnen. Wie das genau aussehen wird, bleibt aber noch abzuwarten. Wir werden Sie zeitnah darüber informieren.
Die Notbetreuung findet direkt nach den Ferien weiterhin statt. Über alle Änderungen und neuen Informationen werden wir Sie über unsere Homepage informieren.
Das Kollegium arbeitet an vielen Konzepten, damit für alle Kinder ein guter Einstieg ermöglicht wird.
Ein herzliches Dankeschön von dem gesamten Kollegium der GGS Köln-Flittard.
Ihre Frau Braach“
16.04.2020 Planungen für NRW bis zum 4. Mai 2020 – kurzgefasst
Detaillierte Angaben dazu, wie es an unserer Schule weitergehen wird, werden in den nächsten Tagen folgen.
Hier können Sie nachlesen, was unsere Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zur aktuellen Situation mitteilt:
„Die Entscheidung der Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin bieten eine verlässliche Grundlage für unseren Fahrplan, die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder zu öffnen.“
10.04.2020 Osterbrief der Feldrainmäuse
03.04.2020 Neue Informationen ab dem 15.04.2020
Folgende Informationen für die Eltern gibt es noch vor den Osterferien:
- Ab dem 15. April werden alle Schulen über weitere Schritte informiert.
- Alle Kinder und Eltern der Schule werden in den Ferien einen Brief ihrer KlassenlehrerIn über die Schulpost bekommen.
- Die Vergleichsarbeiten in den 3. Klassen entfallen für dieses Schuljahr.
Das Kollegium der GGS Köln-Flittard wünscht allen Kindern und allen Eltern trotz der schwierigen Zeiten ganz schöne Ostertage.
30.03.2020 Entlastung für Familien/Erstattung der Elternbeiträge
In Ihrer Pressemitteilung gibt die Stadt folgenden Ratsbeschluss bekannt:
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
„Ich freue mich, dass der Rat der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt hat, die Kita -und Betreuungskosten, das sind rund zehn Millionen Euro, für die Zeit, in der keine Betreuung stattfinden konnte, zurückzuzahlen. Das ist mir ein wichtiges Zeichen an die Eltern in unserer Stadt.
Auf Basis von 23 Schließtagen und 1,25 Monatsbeiträgen stellt die Stadt für diese Entlastung den Familien rund zehn Millionen Euro zur Verfügung: 8,2 Millionen Euro Kitagebühren und Tagespflege sowie 1,98 Millionen Euro für die OGS.
Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen für alle Elternbeiträge/Essensgelder ab März 2020 werden ausgesetzt. Die Eltern werden gebeten, ihre Zahlungen NICHT einzustellen, die Rückerstattung erfolgt in einem automatisierten Verfahren.“
Hier nachzulesen:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/entlastung-fuer-familien
30.03.2020 Essensgeld Aussetzung April 2020
Die Beiden Leitungen der OGS Regenbogen und OGS Feldrainmäuse haben zum Thema „Essensgeld“ Stellung genommen.
Hier der Link zur JUGZ Homepage: http://www.jugz.eu
30.03.2020 SCHULSOZIALARBEIT – IM HOME-OFFICE WEITERHIN ERREICHBAR!
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kinder!
Auch wenn die Schule geschlossen hat, bin ich weiterhin im Home-Office über Email und Telefon erreichbar:
SCHULSOZIALARBEIT KATHARINA BROSOWSKI
ZEITEN: MO. – DO. 7.45 – 16.15 Uhr & FR. 7.45 – 15.15 Uhr / Außer: 2. Osterferienwoche
MAIL: k.brosowski@schule.jugz.de
MOBIL: 0178 / 927 76 50
Gerne unterstütze ich Sie und Ihre Kinder! Ich freue mich auf eine lebendige Zusammenarbeit!
Katharina Brosowski
29.03.2020 Sportangebote von Sportdezernent Achim Eckstein
Hiermit weise ich auf das Portal „Bewegung, Spiel und Sport in Zeiten von Corona“ hin: https://padlet.com/dirkoertker/h7cb387ajg0b
Es handelt sich um ein sehr vielseitig ausgerichtetes Portal, das von vielen Sportverbänden in Deutschland mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten („Digitale Sportstunde“ [Fußball, Handball, Basketball], „Fitness & Workout“, „Tanz“, Entspannung & Yoga“ u.v.m.) vorgehalten und täglich erweitert wird.
Das heißt, es ist für jede und jeden etwas dabei. Es kann nicht deutlich genug betont werden, wie wichtig jetzt Bewegung für Personen jeden Alters ist, natürlich – wie auch sonst – für Kinder und Jugendliche.
Besonders wichtig erscheint mir der Hinweis, dass Eltern hier die Möglichkeit haben, sich gemeinsam mit ihren Kindern zuhause zu bewegen und die meisten Bewegungsideen keiner besonderen Voraussetzungen bedürfen. Und: Fangen Sie heute noch damit an! Feste Zeiten am Tag helfen dabei.
Daneben verweise ich auch noch einmal auf das Portal der Landesstelle für den Schulsport NRW: https://www.schulsport-nrw.de/fuer-schuelerinnen-und-schueler/sport-machen/fit-in-der-krise.html
29.03.2020 Elternbrief von Schulministerin Yvonne Gebauer
Hiermit stellen wir den Elternbrief der Ministerin für alle Eltern zur Verfügung, in dem sich die Ministerin noch einmal direkt an die Eltern wendet.
22.03.2020 Neue Regelung zur Notbetreuung
Folgende Möglichkeiten bestehen ab dem 23.03.2020.
Es genügt auch ein Elternteil als Schlüsselperson und die Betreuung erweitert sich auf Samstag und Sonntag.
Bitte nutzt die Notbetreuung nur, wenn ihr sie wirklich benötigt.
Je größer die Notgruppen werden, desto höher ist eine mögliche Ansteckungsgefahr.
Neue Regelung des Schulministeriums NRW
„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen
Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der
Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen
Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine
Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird
ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann
steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch
samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit
Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
16.03.2020 Ergänzung zu gestern „Arbeitgeberbescheinigung“
Es kam die Frage auf, ob beide Eltern einen Nachweis erbringen müssen oder ob ein Kind in der Notbetreuung betreut wird, wenn nur ein Elternteil eine Schlüsselperson ist.
Folgende Antwort kam vom Schulministerium:
„Hinweis für die Handhabung der vorzulegenden Arbeitgeberbescheinigungen:
Nur wenn beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende als Schlüsselpersonen in kritischer Infrastruktur tätig sind und eine private Betreuung nicht möglich ist, kommt die Sicherstellung der außerordentlichen Betreuung ab dem 18. März 2020 in Frage. Wenn zwei Erziehungsberechtigte vorhanden sind, müssen auch zwei Arbeitgeberbescheinigungen über die Unentbehrlichkeit vorgelegt werden.“
15.03.2020 Schulschließung; Arbeitgeberbescheinigung
Sehr geehrte Eltern,
folgendes weitere Vorgehen zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2:
Am Montag und Dienstag findet eine Betreuung für die Kinder statt, deren
Eltern noch keine außerschulische Betreuung organisieren konnten.
Ab Mittwoch, den 18.3.20 ist im Sinne aller Personen eine außerschulische Betreuung zu ermöglichen. Es wird ein Betreuungsangebot nur für die Kinder geben, deren Eltern als „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ die Unentbehrlichkeit durch den Arbeitgeber bescheinigt bekommen und keine Betreuungsmöglichkeit finden.
Das Formular für den Arbeitgeber finden Sie auf unserer Homepage.
Arbeitgeberbescheinigung
Diese Bescheinigung ist bei der Schulleitung vorzulegen.
Eltern, die sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Betreuung haben, melden sich bitte bis Montagmittag per Mail (112460@schule.nrw.de) mit diesen Angaben: Name des Kindes/Klasse/mindest Betreuungsumfang.
Bitte schauen Sie in der nächsten Woche täglich auf unsere Homepage.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Braach
(Schulleitung)
13.03.2020 Informationen zur Einstellung des Schulbetriebs in NRW auf Arabisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Kurmanci, Bulgarisch, Rumänisch und Farsi
13.03.2020 Mitteilung der Schulleitung
Sehr geehrte Eltern,
wir haben nun genauere Vorgehensweisen vom Ministerium für Schule und
Bildung NRW bekommen.
Für Sie wichtige Aussagen zitiere ich:
“ 1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum
Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies
bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.“
…
“ ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese
Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.)
aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen
stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine
Betreuung sicher. „
“ 2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern,
die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im
Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst
ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des
Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet
werden. „
Da diese Übergangsregelung besteht, wird das Kollegium am Anfang der
kommenden Woche beschließen, wie wir im Einzelnen an unserer Schule
vorgehen werden. Des Weiteren werden wir Anweisungen von unserem
Gesundheitsamt bekommen.
Unsere Kolleginnen und Kollegen haben heute Ihrem Kind Arbeitshefte
mitgegeben. Wie die Bearbeitung mit den – in den kommenden Wochen –
geschickten Lernplänen aussehen kann, werden wir Ihnen in der kommenden
Woche über die Schulpflegschaft mitteilen.
Sie als Eltern treffen am Montag die Entscheidung, ob Sie Ihr Kind zur
Schule schicken oder ob ihr Kind zu Hause bleibt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Braach
(Schulleitung)